Auch pflegende Angehörige brauchen mal eine Pause vom Pflegealltag
Wie hoch die Belastung bei der Pflege eines Angehörigen ist, zeigt sich erst im Laufe der Zeit. Eigene Bedürfnisse und ein geregeltes Privatleben haben da oft hintenan zu stehen.
Der Mangel am Wahrnehmen sozialer Kontakte, der Ausübung eines Hobbys oder einfach nur ein wenig privater Freiraum äussert sich oftmals durch ein Gefühl von
Überlastung oder Überforderung
durch die Pflegesituation.
Besonders problematisch wird die häusliche Pflege bei Verhinderung. Unser hannoverscher Pflegedienst bietet für solche Fälle eine tages- oder stundenweise Entlastung für pflegende Angehörige als
Verhinderungspflege an. Mit unserem aufmerksamen Pflegeteam wissen so Sie Ihren Angehörigen rundum gut versorgt und in guten Händen.
Möchten Sie mehr erfahren über die Pflege zu Hause ?
Unser
Leitfaden häusliche Pflege
hilft Ihnen dabei.
Wir kümmern uns um Sie! Jetzt Kontakt aufnehmen.
Mehrsprachige Alten- und Krankenpflege
Unser hannoversches Pflegeteam betreut Sie mehrsprachig.
So stellen wir sicher, dass jeder Pflegebedürftige optimal betreut und versorgt wird, auch wenn er die deutsche Sprache nicht beherrscht.
Unsere Pflegeprofis sprechen:
Russisch
Polnisch
Litauisch
Lettisch
Als deutsch-russischer Pflegedienst Hannover bieten wir unseren osteuropäischen Pflegebedürftigen russisch-, litauisch-, polnisch- und lettischsprachige Betreuungskräfte für unsere Pflegeleistungen.
Sie benötigen eine Verhinderungspflege?
So helfen wir Ihnen weiter.
Bei der Beantragung einer Verhinderungspflege steht Ihnen Respect4you, der Pflegedienst in Hannover, von der Beantragung bis zur Durchführung an zur Seite.
- Kostenübernahme durch die Pflegekasse: bis zu 1.612,- Euro/Jahr
- Verhinderungspflege für maximal 42 Tage/Jahr
- Rückwirkende Beantragung von bis zu 4 Jahren
- Erforderliche Pflegestufe: mindestens Pflegegrad 2
- Mindestens 6 Monate erfolgte Pflege durch Privatperson
Verhinderungspflege stundenweise
Eine stundenweise Verhinderungspflege ist immer dann möglich, wenn die Dauer der benötigten Ersatzpflege 8 Stunden nicht überschreitet.
Wichtig!
Es gilt dabei nicht der Anwesenheitszeitraum der Ersatzpflegekraft, sondern die Abwesenheitsdauer der verhinderten Betreuungsperson, die 8 Stunden nicht überschreiten darf.
Einer längere Zeitdauer fällt somit nicht mehr unter die stundenweise Verhinderungspflege.
Wir kümmern uns um Sie! Jetzt Kontakt aufnehmen.
Das Wichtigste, dass Sie über Verhinderungspflege wissen müssen
Die Kosten der Verhinderungspflege werden von den Pflegekassen der Krankenkassen übernommen, für maximal 42 Tage pro Jahr, für einen Höchstsatz von insgesamt 1.612,- Euro.
Anspruch auf Verhinderungspflege hat jeder Pflegebedürftige ab einer Einstufung von mindestens Pflegegrad 2, der mindestens 6 Monate von einem Angehörigen gepflegt wurde.
Wichtig!
Auch eine rückwirkende Kostenerstattung ist möglich.