Bei Überlastung oder Überforderung von pflegenden Angehörigen
Ein Thema, dem bei der Pflege zuhause zu Beginn nur wenig Aufmerksamkeit gewidmet wird, ist die Belastung der Pflegeperson.
Dabei ist es für eine hochwertige und langfristige Pflege durch einen Verwandten wichtig, auch die Belange der jeweiligen Pflegeperson zu berücksichtigen.
Genauso wichtig wie das Wohlergehen eines auf Pflegeleistungen angewiesenen Menschen, ist es daher, auch auf die Gesundheit eines pflegenden Angehörigen zu achten.
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Unser
Leitfaden häusliche Pflege
hilft Ihnen dabei.
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Mehrsprachige Alten- und Krankenpflege
Unser hannoversches Pflegeteam betreut Sie mehrsprachig.
So stellen wir sicher, dass jeder Pflegebedürftige optimal betreut und versorgt wird, auch wenn er die deutsche Sprache nicht beherrscht.
Unsere Pflegeprofis sprechen:
Russisch
Polnisch
Litauisch
Lettisch
Als deutsch-russischer Pflegedienst Hannover bieten wir unseren osteuropäischen Pflegebedürftigen russisch-, litauisch-, polnisch- und lettischsprachige Betreuungskräfte für unsere Pflegeleistungen.
Warnzeichen früh erkennen
Anzeichen für eine Überforderung/Überlastung bei der Pflege eines Angehörigen
Die Betreuung eines Angehörigen geht auch an der Pflegeperson nicht spurlos vorüber. Sie stellt die Pflegekräfte, meist über einen langen Zeitraum, vor teils erhebliche Herausforderungen, denn auch sie haben
im täglichen Leben Bedürfnisse und Pflichten, die es zu berücksichtigen gilt.
In dieser Situation ist die Gefahr einer körperlichen oder psychischen Überlastung oder Überforderung gross und sie kommt nicht plötzlich, sondern schleichend.
Der Körper eines pflegenden Verwandten sendet bereits früh erste Wanzeichen für einen drohenden Pflege-Burnout, wie z.B.:
- Schlafstörungen/Schlaflosigkeit
- Muskelverspannungen im Bereich Rücken, Nacken und Schulter
- Stimmungsschwankungen, situationsbedingte Unzufriedenheit und Niedergeschlagenheit
- ständige Müdigkeit
- Kopfschmerzen
- Gedächtnis- und Konzentrationsschwierigkeiten
- Nervosität und Reizbarkeit
Ambulanter Pflegedienst Hannover
Wir helfen, wenn die Pflege eines Angehörigen Sie überfordert
Die Pflegeversicherungen haben die problematische Situation der Angehörigen erkannt und stellen verschiedene Pflegeleistungen zur Verfügung, die pflegenden Personen ihre Hilfe erleichtern.
Einen zusätzlichen Beitrag zur Entlastung von Betreuungspersonen bietet unsere
Verhinderungspflege, sowie unsere
Tagesspflege.
Auch eine Kombination verschiedener
Pflegeleistungen
kann in Anspruch genommen werden.
Sprechen Sie uns gerne an!
Das können wir für Sie tun
Unser hannoversches Pflegeteam entlastet Sie bei der Tages- und Nachtpflege, sowie bei
Grundpflege und
Behandlungspflege
im Rahmen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege.
Auch wenn es heißt "pflegende Angehörige", so bezieht sich die Entlastung nicht alleine auf den pflegenden Bereich.
Ebenso werden die Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen bei
häuslicher Betreuung und hauswirtschaftlichen Leistungen
von den Pflegekassen übernommen und von unseren Pflegeexperten angeboten.
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Was kostet die Entlastung pflegender Angehöriger?
So stehen 2025 aktuell insgesamt 125,- Euro zur Entlastung pflegender Personen zur Verfügung, damit Pflegedienste wie Respect4you aus Hannover
die Versorgung und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags zu erhalten und somit Betreuungspersonen eine Atempause vom Pflegeallltag zu gönnen.
Der Entlastungsbetrag zur Pflege wird zusätzlich gezahlt, zu den bereits bestehenden Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege und kann bei Nichtbeanspruchung in einem Monat, in den nächsten Monat übertragen
werden.
FAQs – Entlastung pflegender Angehöriger
Häufige Fragen im Zusammenhang mit Verhinderungspflege und Tagespflege
Bekommen pflegende Angehörige den Entlastungsbetrag?
Pflegebedürftige Personen erhalten 2025 einen monatlichen Entlastungsbetrag (Pflegeunterstützungsgeld) in Höhe von 125,- Euro. Dieses Geld ist dafür gedacht, pflegende Angehörige bei deren Arbeit zu unterstützen und kann für unterschiedliche Dienstleistungen wie etwa zur Hilfe im Haushalt oder der Betreuung des Pflegebedürftigen verwendet werden, ist also nicht zweckgebunden.
Wie bekommt man den Entlastungsbetrag für pflegende Angehörige?
Der Entlastungsbetrag oder auch "Pflegeunterstützungsgeld" muss von der pflegebedürftigen Person beantragt werden, entweder bei der Pflegekasse (bei gesetzlich Versicherten) oder dem privaten Versicherungsunternehmen (bei einer privaten Krankenversicherung).
Wie wird der Entlastungsbetrag ausgezahlt?
Der Entlastungsbeitrag, auch bekannt als "Pflegeunterstützungsgeld", wird nicht pauschal überwiesen, Monat für Monat. Nur wenn die pflegebedürftige Person mittels Rechnungen für Betreuungs- und Entlastungsleistungen den Nachweis über tatsächlich erbrachte Dienstleistungen erbringen kann, erfolgt eine Auszahlung (Überweisung). Diese Nachweise müssen allerdings innerhalb von 6 Monaten der Pflegekasse vorliegen, da der Anspruch ansonsten verfällt. Ein Ansparen über einen längeren Zeitraum, ist somit nicht möglich.