Respect4you – Pflegedienstleistungen
Wenn ältere Menschen im eigenen Zuhause leben, kann mit der Zeit das Bedürfnis nach professioneller Pflege oder regelmäßiger Unterstützung entstehen.
Es sind oftmals Kleinigkeiten, die darauf hinweisen, dass jemand seinen Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann und Unterstützung benötigt, bei den täglichen Routinen wie Kochen, Anziehen oder Körperpflege.
Bei Anzeichen einer beginnenden allgemeinen Hilflosigkeit, ist es ratsam, einen ambulanten Pflegedienst zur Bewältigung des Alltags zu Hilfe zu ziehen.
Unser hannoverscher Pflegedienst unterstützt Pflegebedürftige dabei, im Alltag mit ihrer Beeinträchtigung zurechtzukommen. Ziel ist die Erhaltung der Selbstständigkeit, sowie die Stabilisierung des Gesundheitszustands.
Möchten Sie mehr erfahren über die Pflege zu Hause ?
Unser
Leitfaden häusliche Pflege
hilft Ihnen dabei.
Körperbezogene Pflege
Unsere Körperbezogene Pflege beinhaltet die beiden Bereiche Selbstversorgung und Mobilität sowie, als Unterbereiche, Körperpflege und Ernährung und umfasst die folgenden Leistungen:
- selbstständiges Aufstehen und zu Bett gehen
- Hilfe beim Gehen und Treppensteigen
- An- und Auskleiden
- Waschen, Duschen und Baden
- Mundpflege und Zahnpflege/Zahnprothesenpflege
- Haare waschen und kämmen
- mundgerechte Zubereitung von Speisen
- Rasieren
- Darm- und Blasenentleerung
- Aktivitäten ausserhalb der Wohnung
Pflegerische Betreuung
Die pflegerische Betreuung dient dem Erhalt und der Verbesserung von kognitiven (Funktionen im Zusammenhang mit Wahrnehmung, Lernen, Erinnern, Denken und Wissen) und kommunikativen Fähigkeiten.
Unser Pflegeteam unterstützt Pflegebedürftige bei der Pflege sozialer Kontakte, sowie der Alltagsgestaltung (Arzttermine, Ausflüge, Besuche etc.).
Im Falle einer bereits im häuslichen Umfeld vorhandenen Betreuung (z.B. durch Angehörige oder Freunde), können Sie unsere Pflegedienstmaßnahmen unterstützend hinzuziehen.
Ausser bei körperlichen Einschränkungen, stehen wir auch bei psychosozialen Problemen oder Gefährdungen unterstützend zur Seite.
Folgende Leistungen beinhaltet unsere pflegerische Betreuung:
- Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung einer persönlichen Tagesstruktur
- Unterstützende Maßnahmen zur Einhaltung eines Tag-Nacht-Rhythmus
- Erhalt und Verbesserung der zeitlichen und räumlichenOrientierung
- Alltagsbeschäftigungen zum Erhalt und zur Verbesserung kognitiver Leistungen (Lesen, Musikhören, Gesellschaftsspiele etc.)
- Pflege sozialer Kontakte und Kommunikation (Spaziergänge, Theaterbesuche, besuchen von Verwandten und Bekannten etc.)
Hilfen zur Haushaltsführung
Neben der körperbezogenen Pflege und der pflegerischen Betreuung ist die Hilfe bei der Haushaltsführung ein weiterer wichtiger Posten unserer Pflegedienstleistungen
in Hannover. Einsatzbereich unserer Pflegeteams sind dabei sämtliche Tätigkeiten, welche die Wohnsituation der pflegebedürftigen Person betreffen.
Ziel dabei ist es auch hier, die Eigenständigkeit so weit wie möglich zu erhalten oder wieder herzustellen.
Unsere Pflegedienstleistungen im Bereich Haushaltsführung umfassen:
- Einkaufen und Besorgunngen von Dingen des täglichen Bedarfs
- Wäschewaschen und tägliches Wechseln von Wäsche und Kleidung
- Zubereitung von Mahlzeiten und anschliessendes Abwaschen
- Aufräumen und Wohnungsreinigung
- Einstellen der richtigen Wohlfühltemperatur
- Unterstützung bei finanziellen und behördlichen Angelegenheiten
- Auffinden und Organisieren von Dienstleistungen
Pflegeleistungen pro Pflegegrad im Detail
Pflegegrad 1
("geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit")
Kostenübernahmen und Zuschüsse
- Monatlicher Entlastungsbetrag: 131,- Euro, die für Alltags- und Haushaltshilfen, Betreuungsangebote oder für Tages- und Nachtpflege genutzt werden können
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42,- Euro monatlich (z. B. für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettunterlagen)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180,- Euro Zuschuss pro Maßnahme für Umbauten (z. B. ein barrierefreier Badumbau oder ein Treppenlift)
- Hausnotruf: Bis zu 27,- Euro Zuschuss
- Pflegeberatung: Kostenlose individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI sowie ein freiwilliger, halbjährlicher Beratungsbesuch zu Hause
- Pflegekurse: Kostenlose Pflegekurse für Angehörige und Ehrenamtliche
- Ambulant betreute Wohngruppen: Wohngruppenzuschlag von 224,- Euro monatlich sowie eine Anschubfinanzierung für Neugründungen
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Kostenübernahme für zugelassene Pflege-Apps
- Stationäre Pflege: Ein Zuschuss von 131,- Euro monatlich bei Aufenthalt im Pflegeheim
Pflegegrad 2
("erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit")
Geld- und Sachleistungen für zu Hause
- Pflegegeld: 347,- Euro pro Monat (wenn Sie die Pflege privat durch Angehörige oder Ehrenamtliche organisieren; wird frei ausgezahlt)
- Pflegesachleistungen: bis zu 796,- Euro pro Monat (für ambulante Pflegedienste, die direkt mit der Pflegekasse abrechnen)
- Kombinationsleistung: Sie können Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig miteinander kombinieren
- Entlastungsbetrag: 131,- Euro pro Monat (1.572,- Euro pro Jahr) für Betreuungs- und Entlastungsangebote
Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
- Tages- oder Nachtpflege: 721,- Euro pro Monat (zur teilstationären Entlastung von Angehörigen, kommt zusätzlich zum Pflegegeld/Sachleistung)
- Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: 3.539,- Euro pro Jahr (flexibel nutzbar, wenn die Pflegeperson Urlaub braucht oder ausfällt)
Hilfsmittel und Wohnen
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel) bis zu 42,- Euro pro Monat
- Technische Hilfsmittel: (z.B. Hausnotruf mit Zuschuss von 27,- Euro monatlich)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: (z. B. barrierefreier Badumbau): bis zu 4.180,- Euro pro Maßnahme
- Wohngruppenzuschlag: 224,- Euro pro Monat (bei Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe)
Vollstationäre Pflege (Heim)
- Heimkostenzuschuss: 805,- Euro pro Monat für die rein pflegebedingten Aufwendungen (plus gestaffelter Leistungszuschlag der Kasse auf den Eigenanteil)
Pflegegrad 3
("schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit")
Monatliche laufende Leistungen
- Pflegegeld: 599,- Euro pro Monat (bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche zur freien Verfügung)
- Pflegesachleistungen: Bis zu 1.497,- Euro pro Monat für einen ambulanten Pflegedienst
- Kombinationsleistung: Mix aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen, je nachdem, wie viel prozentual vom Pflegedienst übernommen wird
- Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.357,- Euro pro Monat (kann zusätzlich zu Pflegegeld oder Pflegesachleistung genutzt werden)
- Entlastungsbetrag: 131,- Euro pro Monat für Betreuung, Haushaltshilfe oder Alltagsbegleitung (ansparbar bis 30. Juni des Folgejahres)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42,- Euro pro Monat (z. B. für Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen)
- Wohngruppenzuschlag: 224,- Euro pro Monat (bei gemeinschaftlicher Wohnform)
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): 53,- Euro pro Monat
Einmalige und jährliche Leistungen
- Gemeinsames Jahresbudget (Verhinderungs- und Kurzzeitpflege): Bis zu 3.539,- Euro pro Jahr (für bis zu 56 Tage Vertretung bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson; die Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zu einem gemeinsamen Topf zusammengefasst)
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Bis zu 4.180,- Euro pro Maßnahme (z. B. für einen barrierefreien Umbau des Badezimmers oder einen Treppenlift)
- Pflegeberatung: Gesetzlich garantiert und kostenfrei (bei Pflegegeldbezug alle 6 Monate verpflichtend)
Vollstationäre Pflege (Heim)
- Vollpflege: Bis zu 1.319,- Euro monatlicher Zuschuss von der Pflegekasse zu den reinen Pflegekosten (zzgl. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil)
Pflegegrad 4
("schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit")
Ambulante Pflege zu Hause (Häusliche Pflege)
- Pflegegeld: 800,- Euro pro Monat (wenn Sie die Pflege selbst durch Angehörige oder Ehrenamtliche organisieren; Auszahlung direkt an die Pflegeperson)
- Pflegesachleistungen: Bis zu 1.859,- Euro pro Monat (für professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst)
- Kombinationsleistung: Pflegegeld und Pflegesachleistungen anteilig miteinander kombinierbar
- Entlastungsbetrag: 131,- Euro pro Monat (zweckgebunden für Betreuungs- und Entlastungsangebote, z. B. Haushaltshilfe)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42,- Euro pro Monat (z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)
- Hausnotruf: Bis zu 27,- Euro pro Monat
- Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen: Einmalig bis zu 4.180,- Euro pro Maßnahme (z. B. für einen barrierefreien Badumbau oder Treppenlift)
- Wohngruppenzuschuss: 224,- Euro pro Monat (bei dem Leben in einer ambulant betreuten Wohngruppe)
Teilstationäre und Kurzzeitpflege
- Tages- und Nachtpflege: Bis zu 1.685,- Euro pro Monat (kommt zusätzlich zum Pflegegeld oder den Sachleistungen dazu)
- Gemeinsames Jahresbudget für Kurzzeit- und Verhinderungspflege: Bis zu 3.539,- Euro pro Kalenderjahr (flexibel einsetzbar, wenn die Pflegeperson ausfällt, im Urlaub ist oder eine Pause benötigt)
Vollstationäre Pflege (Heim)
- Stationäre Vollpflege: 1.855,- Euro pro Monat Pauschalbeitrag der Pflegekasse (zusätzlich gestaffelte Eigenanteilszuschüsse je nach Verweildauer im Pflegeheim)
Pflegegrad 5
("schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung")
Monatliche Geld- und Sachleistungen
- Pflegegeld: 990,- Euro pro Monat (bei häuslicher Pflege durch Angehörige; frei verwendbar, vierteljährliche Beratungspflicht)
- Pflegesachleistungen: Bis zu 2.299,- Euro pro Monat für einen ambulanten Pflegedienst
- Kombinationsleistung: Mix aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen möglich (nicht ausgeschöpfter Pflegesachleistungsanteil wird anteilig als Pflegegeld ausgezahlt)
- Teilstationäre Tages- oder Nachtpflege: Bis zu 2.085,- Euro pro Monat
- Entlastungsbetrag: 131,- Euro pro Monat (z. B. für anerkannte Betreuungs- oder Alltagsangebote)
- Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Bis zu 42,- Euro pro Monat (z. B. Handschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen)
- Hausnotruf: Bis 32,13,- Euro monatlicher Zuschuss
- Wohngruppenzuschuss: 224,- Euro pro Monat bei Leben in einer ambulant betreuten Pflegewohngruppe
Jährliche und flexible Budgets
- Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: Ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539,- Euro pro Jahr (kann flexibel kombiniert werden)
- Wohnraumanpassung (Wohnumfeldverbesserung): Bis zu 4.180,- Euro pro Maßnahme für barrierefreie Umbauten (z. B. rollstuhlgerechtes Bad, Treppenlift)
- Digitale Pflegeanwendungen (DiPA): Bis zu 53,- Euro pro Monat
Vollstationäre Pflege (Heim)
- Stationäre Vollpflege: 2.,- Euro pauschaler Zuschuss der Pflegekasse pro Monat (plus gestaffelte Leistungssätze/Zuschläge zu den pflegebedingten Eigenanteilen je nach Verweildauer)
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Warum ein ambulanter Pflegedienst Hannover?
Ein ambulanter Pflegedienst Hannover unterstützt Pflegebedürftige und deren Anghörige bei der Pflege zu Hause.
Tägliche Verrichtungen und medizinische Maßnahmen durch unser Pflegepersonal, erfolgen zu festgelegten Zeiten und erhalten/bringen so Struktur in den Alltag.
Genauso wichtig wie das hilfreiche zur Seite stehen ist es allerdings auch, die Selbstständigkeit der zu betreuenden Person soweit wie möglich aufrecht zu erhalten
oder wieder herzustellen. In der restlichen Zeit des Tages agiert der Pflegebedürftige daher selbstbestimmt oder unter Mitwirkung von Angehörigen.
Mehrsprachige Alten- und Krankenpflege
Unser hannoversches Pflegeteam betreut Sie mehrsprachig.
So stellen wir sicher, dass jeder Pflegebedürftige optimal betreut und versorgt wird, auch wenn er die deutsche Sprache nicht beherrscht.
Unsere Pflegeprofis sprechen:
Russisch
Polnisch
Litauisch
Lettisch
Als deutsch-russischer Pflegedienst Hannover bieten wir unseren osteuropäischen Pflegebedürftigen russisch-, litauisch-, polnisch- und lettischsprachige Betreuungskräfte für unsere Pflegeleistungen.
Das können wir für Sie tun
Ambulanter Pflegedienst Hannover
Grundpflege
- Hilfe bei der Körperpflege
Waschen, Duschen, Baden - Hilfestellung beim An- und Auskleiden
- Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
- Inkontinenzversorgung
- Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme
- uvm.
Grundpflege
Behandlungspflege
- Hilfe bei der Medikamenteneinnahme und Überwachung
- Injektionen
- Wundversorgung und Verbandswechsel
- Hilfe beim Anlegen und Wechseln von Verbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Blutdruckmessung &
Blutzuckerkontrolle - uvm.
Behandlungspflege
Entlastung pflegender Angehöriger
- Krankheitsvertretung
- Urlaubsvertretung
- Stundenweise Betreuung
- Verhinderungspflege
- drohende Überbelastung/Überforderung
- bei Nervosität und Reizbarkeit
- Kombinationsleistungen (Mischung aus Geld- und Sachleistungen)
- uvm.
Entlastung pflegender Angehöriger
Häusliche Betreuung &
Hauswirtschaftliche Leistungen
- Unterstützung beim Einkaufen
- Reinigen der Wohnung
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Wechseln und waschen von Kleidung
- Versorgung von Haustieren
- Trennen und Entsorgen von Hausmüll
- Vorlesen und spielen
- uvm.
häusliche Betreuung
Individuelle pflegebegleitende Leistungen
- Begleitung zu Arztbesuchen
- Spaziergänge und Begleitung bei ausserhäuslichen Aktivitäten
- Botengänge (Apotheken- und Behördengänge)
- Erhaltung/Aktivierung geistiger Fähigkeiten (z.B. bei Demenz)
- Mobilisierung nach Anleitung durch den Therapeuten
- uvm.
Pflege zuhause
Die meisten Menschen möchten im Alter so lange wie möglich in den eigenen vier Wänden wohnen. Dank Respect4you, dem ambulanten Pflegedienst für Hannover und Umgebung, ist ein selbstständiges Leben zu Hause auch dann möglich, wenn Sie im Alltag auf Unterstützung angewiesen sind.
Individuelle Unterstützung
In solchen Situationen steht Ihnen unser ambulanter Pflegedienst mit individuellen Pflegeangeboten zur Seite. Die Unterstützung richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und umfasst alle Dienstleistungen, die Ihr Leben angenehm und sicher gestalten.
Wir kümmern uns um Sie! Jetzt Kontakt aufnehmen.
Oder Sie nach einem Krankenhausaufenthalt oder aufgrund einer Erkrankung vorübergehend zusätzliche Pflege benötigen – auch das geht im trauten Heim.
Unsere ausgebildeten Pflegekräfte betreuen Patienten von morgens 06:00 Uhr bis abends 23:00 Uhr und dies auch gerne mehrmals am Tag, denn schließlich sollen
Sie Ihren Alltag ganz nach Ihren Wünschen gestalten.
Dabei achten wir darauf, dass Sie möglichst immer vom gleichen Pflegeteam betreut werden. Erbracht werden die Leistungen in Ihrem Zuhause vom privaten ambulanten Pflegedienst Respect4you.
2026
Finanzierung von Sachleistungen
in der häuslichen Pflege, nach Pflegegrad
Pflegegeld nach Pflegegrad
Seit Januar 2022 haben Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege Anspruch auf Pflegesachleistungen. Voraussetzung ist eine, von der Pflegekasse, vorhandene Einstufung in einen
von 5 Pflegegraden.
In Abhängigkeit des Pflegegrades, stehen 2026 für Pflegesachleistungen in der folgende Kostenübernahmen monatlich zur Verfügung:
| Pflegegrad I: | kein Anspruch |
| Pflegegrad II: | 761,- Euro |
| Pflegegrad III: | 1.432,- Euro |
| Pflegegrad IV: | 1.778,- Euro |
| Pflegegrad V: | 2.200,- Euro |
Pflegerische Kombinationsleistungen
In der Pflege Zuhause gibt es oftmals die Situation, dass pflegende Angehörige lediglich Unterstützung durch die professionellen Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes
benötigen. Für diesen Fall bieten wir auf Wunsch eine pflegerische Kombinationsleistung zur
Entlastung pflegender Angehöriger
an.
Von einer pflegerischen Kombinationsleistung ist immer dann die Rede, wenn Pflegesachleistung und Pflegegeld miteinander kombinert werden. Teile des monatlichen
Pflegegeldes werden dabei mit den Pflegeleistungen des ambulanten Pflegediesntes verrechnet.
Bei Fragen diesbezüglich nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wichtig!
Die Tabelle bezieht sich nur auf die "häusliche Pflege".
Eine detailierte Liste zu allen von der Pflegekasse übernommenen Leistungen finden Sie
hier.
Wir kümmern uns um Sie! Jetzt Kontakt aufnehmen.
FAQs – Pflege Zuhause
Häufige Fragen im Zusammenhang mit häuslicher Pflege
-
Was kostet eine ambulante Pflege zu Hause?
Die ambulante Pflege Zuhause beinhaltet die die pflegerische, medizinische und hauswirtschaftliche Versorgung eines pflegebedürftigen Menschen. Die Kosten variieren, je nach Umfang der Pflegeleistungen, aktuell im Jahr 2026 ca. zwischen 500,- Euround 2.500,- Euro im Monat. -
Was ist der Unterschied zwischen häuslicher und ambulanter Pflege?
– Häusliche Pflege bezeichnet eine Betreuung zu Hause, also ohne den staionären Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer Klinik.
– Ambulante Pflege bedeutet Hausbesuche durch die Mitarbeiter des Pflegedienstes mit individuellem Pflegeservice. -
Wer bezahlt die ambulante Pflege Zuhause?
Die Kosten für ambulante Pflegeleistungen sind grundsätzlich vom Pflegebedürftigen selbst zu tragen. Im Falle eines anerkannten Pflegegrades, gewährt die Pflegeversicherung allerdings Zuschüsse zu der häuslichen Pflege.
Diese richten sich nach der Schwere des anerkannten Pflegegrades und betragen 2026:Pflegegrad I: kein Anspruch Pflegegrad II: 761,- Euro Pflegegrad III: 1.432,- Euro Pflegegrad IV: 1.778,- Euro Pflegegrad V: 2.200,- Euro
Weiterführende Informationen zur Kostenübernahme sämtlicher Pflegeleistungen, finden Sie hier. -
Was kostet ein Pflegedienst 1x täglich?
Der durchschnittliche Stundensatz, den die Pflegekassen für die Tätigkeiten eines ambulanten Pflegedienstes übernehmen, beträgt zur Zeit ca. 24,- Euro für häusliche Betreuungsleistungen und ca. 36,- Euro für die Grundpflege.
Wir benötigen Ihre Zustimmung
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