Häusliche Pflege oder Pflege zu Hause
Im Falle der Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oder Verwandten, stellt sich immer die Frage, wie mit diesem neuen Lebensumstand umgegangen wird. Bei den Betroffenen lösen solche Überlegungen verständlicherweise
nur wenig Begeisterung aus denn es ist klar, dass diese für alle Beteiligten lebensverändernde Situation eine aussergewöhnliche Belastung darstellen wird – und das womöglich für eine lange Zeit.
Dabei hat die Pflege von Angehörigen in deren eigener Häuslichkeit, und somit das Verbleiben im vertrauten Umfeld, enorme Vorteile für das Wohlbefinden der pflegebedürftigen Person.
Als Familienmitglied oder eines anderen nahestehenden Menschen, vermittelt man dem Pflegebedürftigen die Gewissheit, in einem wichtigen Lebensabschnitt für ihn da zu sein. Besonders wichtig, wenn es sich dabei
um ein Elternteil handelt.
Doch vor dem Entschluss der Pflege in den eigenen vier Wänden gilt es auch einige wichtige Dinge zu bedenken. Unser "Pflegeratgeber zu Hause" hilft Ihnen dabei.
Kompetente Pflege mit Herz für Sie und Ihre Angehörigen
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Pflegeratgeber für die Pflege zu Hause
Die Entscheidung darüber einen Verwandten oder Freund in den eigenen vier Wänden zu pflegen, sollte gut überlegt sein denn es bedeutet für die pflegende Person einen erheblichen Eingriff in den Alltag und nur
die Wenigsten sind für einen "Zweitjob" als Pfleger geschaffen. Für einen anderen Menschen dazusein, bedeutet immer: weniger Zeit zu haben für sich und die eigene Familie.
Egal, ob es sich bei der Pflegebedürftigkeit um eine körperliche oder seelische Beeinträchtigung (z.B. Demenz, Alzheimer etc.) handelt: Sie sollten sich darauf einstellen, dass der zu leistende Pflegeanteil
im Laufe der Zeit mehr wird, jedoch niemals weniger.
- Sind Sie sich der Belastungen bewusst, die die dauerhafte Pflege eines Angehörigen mit sich bringt?
- Soll Ihr Angehöriger quasi im "Alleingang" von Ihnen gepflegt werden oder erwägen Sie die Hinzuziehung eines ambulanten Pflegedienstes?
- Möchten Sie als Tagespflege einen örtlichen Pflegedienst zur häuslichen Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung hinzuziehen?
- Wurde von der Krankenkasse bereits ein Pflegegrad erteilt?
- Liegt eine Zuzahlungsbefreiung für Medikamente vor?
- Wurde bereits eine pflegerische Beratungsleistung gemäß §37 SGB XI (siehe unten) in Anspruch genommen
- Ist für die häusliche Pflege ein barrierefreier Umbau erforderlich? Wenn ja: Liegt dazu die Erlaubnis des Vermieters vor?
- Ist die zusätzliche Belastung mit Ihrem Privat- und Familienleben vereinbar?
- Hat die zusätzliche Pflegebelastung Auswirkungen auf Ihr Arbeitsleben (z.B. in Zukunft nur noch Teilzeit statt Vollzeit)? Wenn ja: Haben Sie das bereits mit Ihrem Arbeitgeber geklärt?
- Haben Sie bei einer verkürzten Arbeitszeit die Auswirkungen auf Ihre Rentenbeitragszahlungen bedacht?
- Sind Sie informiert über die Anforderungen der Seniorenbetreuung?
- Sind sie im Besitz einer gültigen Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht?
- Gibt es für dei zeit Ihrer Abwesenheit ein Hausnotrufsystem?
- Sind Sie auf den Fall der Fälle vorbereitet und haben bereits über die Hinzuziehung eines Palliativdiesntes nachgedacht?
Mehrsprachige Alten- und Krankenpflege
Unser hannoversches Pflegeteam betreut Sie mehrsprachig.
So stellen wir sicher, dass jeder Pflegebedürftige optimal betreut und versorgt wird, auch wenn er die deutsche Sprache nicht beherrscht.
Unsere Pflegeprofis sprechen:
Russisch
Polnisch
Litauisch
Lettisch
Als deutsch-russischer Pflegedienst Hannover bieten wir unseren osteuropäischen Pflegebedürftigen russisch-, litauisch-, polnisch- und lettischsprachige Betreuungskräfte für unsere Pflegeleistungen.
Die Versorgung eines Angehörigen ist eine anspruchsvolle Aufgabe und niemand muss sich Vorwürfe machen, wenn ihm die gewissenhafte Erfüllung dieser Aufgabe mit der Zeit über den Kopf wächst.
Unterstützung und Entlastung im Pflegealltag bieten hier die
Pflegeleistungen von Respect4you,
dem mehrsprachigen Pflegedienst in Hannover, speziell bei der
Entlastung pflegender Angehöriger
und dem raschen Einspringen bei Verhinderung der pflegenden Person, der
Verhinderungspflege.
Pflegerische Beratungsleistungen
Zusätzlich zu unseren pflegerischen Dienstleistungen, bieten wir Beratungsleistungen zur häuslichen Pflege gemäß §37 SGB XI (halbjährliche Beratung zu pflegerischen Dienstleistungen)
bei den Pflegegraden 1 bis 3, sowie eine vierteljährliche Beratung bei den Pflegegraden 3 und 4.
Es handelt sich dabei um vom Gesetzgeber vorgeschriebene Beratungseinsätze im Rahmen beantragter Pflegezuschüsse.
Pflegebedürftige Personen, die keinen finanziellen Zuschuss aus der Pflegekasse beantragen, sind davon nicht betroffen.
Was kostet die Pflege zu Hause?
Pflege in den eigenen vier Wänden kostet viel Geld. Von täglichen Verbrauchsartikeln zur Körperpflege über Pflegebetten und Krankenbetten können, besonders bei der Erstanschaffung, rasch einige tausend Euro an Kosten anfallen. Doch es existieren Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Pflegekassen und Staat.
Bedingung für die Auszahlung von Pflegegeld ist immer das Vorhandensein eines anerkannten Pflegegrades (ausser bei Kranknebetten, siehe oben) für die zu betreuende Person. Ist dieser vorhanden, so können die Kosten für benötigte Pflegehilfsmittel (Pflege- oder Krankenbett, Rollator, Gehhilfen usw.) bei der Pflegekasse geltend gemacht werden. Voraussetzung auch hier wieder: die Verordnung durch den behandelnden Arzt.
Ebenfalls möglich ist auch die leihweise zur Verfügungstellung dieser Hilfsmittel oder eine Zuzahlung.
Doch ein erteilter Pflegegrad bietet noch mehr Vorteile. So steht den betreffenden Personen beispielsweise auch eine monatliche Pflegebox im Wert von 40,- Euro zu, deren Kosten ebenfalls von
der Pflegekasse übernommen werden.
In dieser Box befinden sich Verbrauchsmaterialien, die bei der Versorgung fast eines jeden Patienten anfallen. Zum Beispiel: Desinfektionsmittel für Hände und zur Desinfektion von Flächen, Bettschutzeinlagen,
Einmalhandschuhe uvm.
Zuschüsse der Pflegekasse für barrierefreies Wohnen
Ist abzusehen, dass eine Person dauerhaft pflegebedürftig sein wird, so sollte man darüber nachdenken, die Wohnung barrierefrei zu gestalten.
Ein barrierefreies Wohnumfeld (z.B.: Treppenlifte, Rollstuhlrampen, Rollstuhlgerechte Türverbreiterungen etc.) erleichtert nicht nur die selbstständige Lebensführung einer auf Pflege angewiesenen Person, sondern ebenso die des jeweiligen Pflegehelfers.
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